Die NEK veröffentlicht Stellungnahme zur Sterilisation dauerhaft urteilsunfähiger Personen
06.02.2025
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) veröffentlicht heute ihre Stellungnahme Nr. 44/2024 zu Artikel 7 des Sterilisationsgesetzes. Dieser Artikel definiert die gesetzlichen Voraussetzungen für die Sterilisation einer dauerhaft urteilsunfähigen Person.Die NEK empfiehlt verschiedene Änderungen an Artikel 7. Sie ist insbesondere der Auffassung, dass eine Sterilisation nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn eine Schwangerschaft eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Person darstellen würde.
Die NEK ist der Ansicht, dass die Sterilisation einer dauerhaft urteilsunfähigen Person grundsätzlich verboten bleiben sollte. Ausnahmen sollten nur dann zulässig sein, wenn eine Schwangerschaft für die betroffene, urteilsunfähige Frau mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, d.h. ernsthaften Risiken für Leib und Leben, verbunden wäre und eine Sterilisation die einzig praktikable Verhütungsmethode darstellt, die es ihr ermöglicht, sexuell aktiv zu sein, ohne das Risiko einer Schwangerschaft einzugehen.
Die NEK schlägt deshalb vor, Artikel 7 wie folgt abzuändern: Das Ziel der Sterilisation sollte nicht darin bestehen, die Empfängnis oder die Geburt eines Kindes zu verhindern, sondern eine Schwangerschaft zu vermeiden, die für die Person gesundheitsgefährdend wäre. Die Formulierung „die Empfängnis oder Geburt eines Kindes“ in Bedingung b) sollte entsprechend durch „eine Schwangerschaft“ ersetzt werden. Weiter sollte die voraussichtliche Trennung vom Kind nach der Geburt kein Grund für eine Sterilisation mehr darstellen dürfen (Bedingung d). Vielmehr sollten geeignete Unterstützungsangebote zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge bereitgestellt werden. Eine Minderheit der NEK empfiehlt zudem die Ergänzung einer zusätzlichen Bedingung, wonach die Durchführung der Sterilisation verboten ist, wenn die betroffene Person Anzeichen für eine Ablehnung des Eingriffs zeigt.
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Letztes Update: 10.02.2025
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