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Die NEK veröffentlicht Richtlinien zum Schutz des Kindeswohls in der Fortpflanzungsmedizin

19.06.2024

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) hat ihre Richtlinien betreffend den Schutz des Kindeswohls in der Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht. Diese haben zum Ziel, die gesetzlichen Vorgaben von Artikel 3 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) für die Praxis zu konkretisieren und die behandelnden Fachpersonen dadurch bei der fallbezogenen Anwendung der mit der Wahrung des Kindeswohls verbundenen Zugangsvoraussetzungen zur Fortpflanzungsmedizin zu unterstützen.

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Letztes Update: 20.06.2024

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