Die NEK veröffentlicht Stellungnahme zur Eizellenspende
19.01.2023
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) hat ihre Stellungnahme «Die Eizellenspende – Ethische und rechtliche Erwägungen» veröffentlicht. Darin hält sie fest, dass die Eizellenspende in der Schweiz zugelassen werden sollte. Eine Legalisierung der Eizellenspende würde namentlich die Rechte auf reproduktive Autonomie und Gleichbehandlung der betroffenen Paare stärken. Zugleich weist die NEK darauf hin, dass die Eizellenspende ein invasiver, nicht risikofreier Eingriff darstellt und Regelungen zum Schutz der Spenderin geschaffen werden müssen. Um das Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung zu gewährleisten, empfiehlt die NEK zudem die Schaffung eines Eizellenspende-Registers.
To the top
Last edition: 20.06.2024
Secretariat NCE
info(at)nek-cne.admin.ch
Tel.: +41 58 469 77 64 (Tu-Fr)
Postal address
National Advisory Commission on Biomedical Ethics
c/o Federal Office of Public Health
CH-3003 Bern